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Bestandsadressen und Datenschutz
Bestandsadressen und Datenschutz
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Verfasst von Arne Weimar
Vor über einer Woche aktualisiert

Nach der Verschärfung der Datenschutzbestimmungen mit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 stellen sich für viele die Frage, ob die vor Inkrafttreten der DSGVO schon bestehenden Adressen den hinzugetretenen Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Im Einzelfall sollte dies von Ihrem Datenschutzbeauftragten geprüft werden. Aber wir können Ihnen folgenden Hinweis geben:

Sie haben die Adressen selbst eingetragen oder uns mit einem Import mit Haftungsfreistellung beauftragt?
In diesem Fall können nur Sie selbst die Qualität der vorliegenden Einwilligung beurteilen und (im Streitfall) auch einen Nachweis führen. Die Quelle für das Opt-In sehen Sie in Ihrem Nutzerkonto neben jedem Abonnenten.

Sie haben das kulturkurier Double Opt-In verwendet?
Sofern eine Adresse im kulturkurier durch unser Double-Opt-In eingetragen wurde, benötigen Sie kein neues Opt-In oder eine Information an die Empfänger. Diese Aussage ist jedoch keine Rechtsberatung – bitte überprüfen Sie die mit Ihrem eigenen Rechtsanwalt oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?