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Tracking und Datenschutz
Tracking und Datenschutz
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Verfasst von Arne Weimar
Vor über einer Woche aktualisiert

Im kulturkurier können Sie für jede Mailingliste (Newsletter oder Presseverteiler) das Tracking individuell konfigurieren:

Eine schnelle Einführung sehen Sie im Video:


Einstellungen für das Tracking

Die Erhebung von Öffnungs- und Klickraten sind ein wichtiger Wert im Newsletter- Marketing, denn an beiden Parametern können Sie Inhalte, Versandzeit und Betreffzeile optimieren. Dem Tracking von Newslettern sind Grenzen durch die deutschen Gesetze gezogen, vor allem durch die DSGVO. Denn das Verhalten (Öffnen einer E-Mail, Klicken auf einen Link) erfordert immer das Erheben und Speichern von persönlichen Daten. 

Es ist zu unterscheiden: 

Personalisiertes Tracking: Erfasst und speichert Daten in Bezug auf die E-Mail Adresse, z.B. welcher Empfänger einen Newsletter erhalten, geöffnet oder geklickt hat.  
Pseudonymisiertes Tracking: Hier werden alle Nutzungsdaten nicht zusammen mit der E-Mail-Adresse oder der IP-Adressen gespeichert werden. Es kann also für einen Newsletter die Öffnungsrate oder die Klickrate ausgewiesen werden, nicht aber in Bezug auf eine bestimmte E-Mail Adresse. Wir nennen dieses Tracking  zum besseren Verständnis im Folgenden "anonymisiertes Tracking".
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Wir wissen, dass gerade öffentliche Kultureinrichtungen z.T. sehr hohe Anforderungen an den Datenschutz stellen und haben daher ein 3-Stufen-Modell für die Einstellungen beim Tracking. Zu unterscheiden sind das anonymisierte Tracking und das personalisierte Tracking:

Stufe 1: Tracking ist deaktiviert
Stufe 2: Tracking ist anonymisiert
Stufe 3: Tracking ist personalisiert

Als Voreinstellung haben wir das anonymisierte Tracking aktiviert, um in den Statistiken Öffnungs- und Klickverhalten ausgeben zu können.

Da das anonymisierte Tracking deutliche Vorteile für die Optimierung und Erfolgskontrolle schafft, empfehlen wir die Nutzung. Dazu müssen Sie eine entsprechende Ergänzung in Ihrer Datenschutzerklärung vornehmen und in den Einstellungen zum Opt-In-Formular die Option aktivieren, dass der Nutzer der Datenschutzerklärung zustimmt.

Hinweise zum Ändern der Stufen 

  • In der Voreinstellung (Stufe 2) wird das Öffnungs- und Klickverhalten der Abonnenten anonymisiert gemessen und gespeichert

  • Wenn Sie Stufe 1 wählen, erhalten Sie keine Öffnungs- und Klickstatistiken für die ausgewählte Liste.

  • Wichtig: Das Herabstufen löscht alle Daten der höheren Stufe und kann nicht rückgängig gemacht werden.

  • Das Hochstufen auf Stufe 3 auf das persönliche Tracking sollten Sie vorher mit Ihrem Datenschutzbeauftragten besprechen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Einstellungen herabstufen, dann stehen Ihnen per sofort folgende Werte nicht mehr zur Verfügung:

  • Von Stufe 3 auf Stufe 2: Öffnungen und Klicks je Abonnent

  • Von Stufe 2 auf Stufe 1: Öffnungs- und Klickraten je Newsletter

HINWEIS   Sie können eine gespeicherte Änderung der Stufe später nicht rückgängig machen. Wir löschen die Daten aus der höheren Stufe per sofort und endgültig. Eine spätere Heraufstufung (z.B. von Stufe 2 auf 3) ist jederzeit möglich, wirkt aber erst ab dem Zeitpunkt der Änderung.

Zur Vertiefung

+++ Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen keine Rechtsberatung sind. Bitte stimmen Sie zu rechtlichen Fragen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. +++

Das pseudonymisierte Tracking (bzw. anonymisiertes Tracking) ist nach deutscher Rechtslage  zulässig, wenn und soweit der Nutzer hierüber aufgeklärt hat und er die Möglichkeit hat, dem Tracking zu widersprechen. Es ist ausreichend,  ... 

a) ... den Hinweis auf das pseudonymisierte Tracking in die eigene Datenschutzerklärung aufzunehmen, wenn im Opt-In-Fenster ein entsprechender Hinweis mit "Anklicken" der Kenntnisnahme oder Zustimmung der Datenschutzerklärung erfolgt. 

b) ... die Widerspruchsmöglichkeit daran zu koppeln, dass sich der Empfänger gänzlich aus der Liste austrägt.

c) ... sog. Altadressen (die also vor der Einführung der genannten Vorgehensweise schon bestanden) einmalig auf das pseudonymisierte Tracking und die Widerspruchsmöglichkeit durch Opt-Out hinzuweisen.

Das personalisierte Tracking setzt weitergehend voraus, dass ...

  • ... der Nutzer seine Einwilligung vorher bewusst, eindeutig und aktiv erteilt hat (z.B. durch Anklicken eines Häkchens zur Zustimmung im Opt-In-Fenster)

    ODER

  • ... das Speichern durch ein berechtiges Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und die Interessenabwägung (Erwägungsgrund 47 der DSGVO) gestützt ist.

Auf das personalisierte Tracking muss zudem in der Datenschutzerkärung hingewiesen werden. Dabei ist auch auf die Möglichkeit zum Widerspruch oder Wirderruf (durch Abbestellen) hinzuweisen.

Zur weiteren Vertiefung bieten wir ein Online-Webinar Datenschutz & Rechtssicheres E-Mail Marketing an. 




 

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