Auftrag über die Datenverarbeitung (DVA)

DVA elektronisch abschließen, Auftrag über die Datenverarbeitung

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Verfasst von Support Team
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn Sie über den literaturkurier Ihre E-Mail Newsletter oder Pressemeldungen versenden, sind wir als Betreiber des literaturkurier für Sie ein sog. „Auftragsverarbeiter“ nach § 28 DSGVO. Daher ist es notwendig, dass wir mit Ihnen einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abschließen, eine sog. DVA. Der Abschluß kann nach § 28 Abs. 9 DSGVO elektronisch erfolgen.

Und so gehen Sie vor: 

Loggen Sie sich in Ihr Kundenkonto ein und rufen Sie im Bereich Einstellungen den Reiter Datenschutz auf.

Dort finden Sie ein Formular, um den Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit der eBuch Service GmbH & Co.KG als dem Betreiber des literaturkurier abzuschließen.
Leiten Sie die Mustertexte (s.u. als Anlage) Ihrem Datenschutzbeauftragten zu und füllen Sie (später) das Formular aus. Dies muss durch eine zeichnungsberechtigte Person in Ihrer Organisation erfolgen.

Nach dem Speichern ist der Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit uns elektronisch  abgeschlossen. Sie finden diesen zum download. Leiten Sie diesem Ihren Datenschutzbeauftragten zu.

Wenn sich später Änderungen in Ihrer Rechtsform oder Firmierung ergeben, können Sie den Vertrag neu abschließen.

Wenn Sie eine individuelle DVA mit uns abschließen möchten, dann ist dies gegen eine Aufwandsentschädigung iHv EUR 75- zzgl. 19% Umsatzsteuer für Prüfung, Abstimmung und Handling möglich. Bitte kontaktieren Sie uns unter datenschutz@kulturkurier.de

Anlage

In Ergänzung finden Sie hier vorab die Mustertexte, wenn Sie diese schon Ihrem Datenschutzbeauftragten vorlegen möchten: 

Mustertext inkl. Anlagen 1 bis 3 der DVA (pdf download)

Nur die Anlagen zur DVA (pdf download)
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